EU-Fischereiminister legen Nordsee-Fangquoten für 2019 fest

Bild: Europabüro

Das kommende Jahr 2019 ist immens wichtig für die europäische Fischerei. Wir befinden uns auf der Zielgeraden – wie mit der EU-Fischereireform beschlossen — bis 2020 alle Bestände in Europa auf nachhaltigem Niveau zu befischen. Für den Atlantik und die Nordsee ist das zu schaffen, wenn die Ministerinnen und Minister bei der Festlegungen der Fangquoten am Dienstag (18. Dezember 2018) alle an einem Strang ziehen.

Schließlich lassen sich bereits erhebliche Fortschritte verzeichnen: 53 Bestände in der EU werden bereits auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield – MSY) befischt. Vor zehn Jahren waren es gerade einmal 5 und im Jahr 2017 erst 44 Bestände. Bei einer Befischung auf diesem Niveau kann die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, die eine gesunde Bestandsgröße gewährleistet. Die Fischer behalten so eine rentable Lebensgrundlage.

Ab dem 1. Januar 2019 gilt für alle EU-Fischereiflotten in vollem Umfang die sogenannte Anlandeverpflichtung: Alle Fänge von regulierten, kommerziell genutzten Arten müssen dann einschließlich der Beifänge an Bord geholt, angelandet und auf die jeweiligen Quoten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten angerechnet werden. Rückwürfe von nicht erwünschtem Beifang sind also nicht mehr zulässig. Bei der Berechnung der Fangmengen für 2019 sind deshalb die bisherigen Rückwürfe oder unerwünschten Fänge enthalten.

Das Ratstreffen der Fischereiministerinnen und -minister  findet seit Montag, 17. Dezember 2018 in Brüssel statt. Die dortigen Entscheidungen werden auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission und von Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) getroffen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, für 62 Bestände die Fangquoten zu erhöhen oder unverändert zu lassen, für 22 sollen die Quoten im kommenden Jahr geringer ausfallen und für fünf Bestände schlägt die Kommission neue Quoten für Beifänge auf niedrigem Niveau vor.

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