Lebensleistung anerkennen – Die Grundrente kommt

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich Arbeit lohnt - auch bei der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Deshalb hatten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag die Einführung der Grundrente durchgesetzt. Der Gesetzentwurf zu ihrer Einführung hat nun das Parlament erreicht.

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Eine gute Nachricht für alle, die viele Jahre hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient haben.

Mit der Einführung der Grundrente treiben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine große Sozialreform voran, die auch dazu beitragen soll, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem wieder zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auf eine zügige Beratung des Gesetzesvorhabens im Deutschen Bundestag drängen, damit die Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Wenn der Gesetzentwurf unseres Sozialministers Hubertus Heil das Gesetzgebungsverfahren so durchläuft, wie wir fordern, werden rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine spürbar höhere Rente erhalten.

Das heißt konkret: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, die ein niedriges Einkommen hatten und davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, werden einen Zuschlag auf ihre Rente erhalten. Davon profitieren vor allem viele Frauen und verhältnismäßig viele Menschen in Ostdeutschland.

Grundrente soll erhalten, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt zwar von den individuellen Voraussetzungen ab. Trotzdem wird die Grundrente keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.

Wir haben deshalb Wert darauf gelegt, dass der Gesetzentwurf keine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen müssen. Die Grundrente soll ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.