Mit dem Adoptionshilfegesetz intensivieren wir die Beratung der Familien. Wir fördern einen offeneren Umgang mit Adoptionen. Gleichzeitig stärken wir die Adoptionsvermittlungsstellen und sorgen dafür, dass Auslandsadoptionen an intensive Beratung und Begleitung durch die hiesigen Jugendämter gebunden sind.
Ich bin froh, dass die Neuregelungen das Wohl und die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Dafür ist es wichtig, den Herkunfts- wie auch den Adoptiveltern kontinuierlich beratend und begleitend zur Seite zu stehen.
Alle Familien sollen gut beraten und vollumfänglich informiert im Adoptionsverfahren agieren können. Dem dient die Beratungsverpflichtung. Was diese aber nicht bezwecken soll: Dass lesbischen Paaren der Weg zur Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft noch schwerer gemacht wird. Denn hier wird das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren. Leider sind diese Familien immer noch auf den Weg der in diesem Falle diskriminierenden Stiefkindadoption angewiesen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, die Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht auszunehmen. Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat. Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen. Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien!