Ich begrüße die Übergabe des Fahrzeugs an die Freiwillige Feuerwehr. Die Einsatzkräfte leisten ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie investieren ihre Zeit und Energie, um Bürger*innen in der Region zu schützen. Gerade in diesen Zeiten ist ihr Einsatz für andere besonders bedeutsam. Die Ausstattung mit modernster Technik ist eine Wertschätzung der Arbeit der Freiwilligen vor Ort und zugleich unverzichtbar.
Circa 60 Freiwillige engagieren sich bei der Feuerwehr Büdelsdorf. Das neue Löschgruppenfahrzeug verfügt laut Wehrführer Thomas Krämer nicht nur über eine verbesserte Technik zur Brandbekämpfung, sondern erhöht zugleich die Sicherheit für die Einsatzkräfte. Das neue Fahrzeug ersetzt ein Modell aus dem Jahr 1988, das beispielsweise nicht über Sicherheitsgurte verfügt.
Zusätzlich zur Brandbekämpfung hilft die Freiwillige Feuerwehr Büdelsdorf auch, wenn bei Verkehrsunfällen Personen aus Fahrzeugen befreit werden müssen oder bei der Beseitigung von Unwetterschäden.
Mit der Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder mit Fahrzeugen, Ausstattung und Gerät in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung erfüllt der Bund seine gesetzliche Aufgabe nach § 13 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Der Bund ergänzt danach die vom Land und den kommunalen Ebenen bereitgestellten Fahrzeuge um solche, die im Verteidigungsfall zusätzlich notwendig sind.
Bei der Auslieferung von Fahrzeugen, Ausstattung und Gerät für den ergänzenden Katastrophenschutz hält sich der Bund streng an das Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung in allen Ländern. D. h. er bedient mit jedem neuen Fahrzeug zuerst das Land mit der größten prozentualen Lücke (Soll-Ist-Vergleich) zum Zeitpunkt der Auslieferungen. Die Auslieferung selbst erfolgt ausschließlich an die jeweiligen Länder. Von dort wird die Aufteilung der Fahrzeuge mit Ausstattung und Gerät auf die örtlichen Aufgabenträger nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Aktuell ist coronabedingt keine feierliche Übergabe des Fahrzeugs möglich.