Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die kommunalen Haushalte zeigen sich besonders deutlich bei der Gewerbesteuer. Der Bund erstattet deshalb jeweils zur Hälfte gemeinsam mit den Ländern die pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro. Auf diese Mittel sind die Städte und Gemeinden dringend angewiesen. So kann die kommunale Investitionskraft erhalten bleiben.
Des Weiteren entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft und strukturell bei den Sozialausgaben, indem er seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft in der Grundsicherung erhöht. Der Bund übernimmt künftig bis zu 75 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung. Derzeit trägt er knapp 50 Prozent der Kosten. Die kommunalen Haushalte werden dadurch jährlich um 3,4 Milliarden Euro entlastet.
Die schleswig-holsteinischen Kommunen erhalten 330 Millionen Euro der vom Bund bereitgestellten Mittel. Als Sprecher der Landesgruppe Schleswig-Holstein der SPD-Bundestagsfraktion habe ich im Gespräch die Bedeutung des Beschlusses betont: Durch die Änderung des Grundgesetzes bleiben die Kommunen in Schleswig-Holstein weiterhin handlungsfähig. Die enorme Entlastung verhindert sowohl Leistungskürzungen als auch einen Investitionsstau.
Die Abgeordneten der Landesgruppe Schleswig-Holstein erwarten, dass die Mittel vom Land ungeschmälert an die Kommunen weitergegeben werden. Im Gegensatz zur CDU/CSU fordert die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin, Kommunen auch von ihren Altschulden zu entlasten.
Die Abgeordneten der Landesgruppe sind Bettina Hagedorn, Sönke Rix (Sprecher der Landesgruppe Schleswig-Holstein der SPD-Bundestagsfraktion), Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Nina Scheer, Mathias Stein und Dr. Ernst Dieter Rossmann.