Passgenaue Unterstützung für Kultur- und Veranstaltungsbranche notwendig

Am 16. September sind Landtagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein mit Abgeordneten der Landesgruppe Schleswig-Holstein der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin zusammengekommen, um über die schwierige Lage der Kultur- und Veranstaltungsbranche in Zeiten von Corona zu sprechen.

Bild: Team Rix

An dem Gespräch nahmen die Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn, Sönke Rix (Sprecher der Landesgruppe Schleswig-Holstein der SPD-Bundestagsfraktion), Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Nina Scheer, Mathias Stein und Dr. Ernst Dieter Rossmann sowie die Landtagsabgeordneten Kathrin Bockey, Özlem Ünsal, Dr. Kai Dolgner und Stefan Weber (allesamt Mitglieder des Arbeitskreises Innen und Recht) teil.

Die Kultur- und Veranstaltungsbranche braucht im Zuge der Corona-Krise dringend wirksame Hilfen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel werden nur in geringem Umfang abgerufen. Die Hilfsprogramme sind offenbar nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Kultur- und Veranstaltungsbranche ausgerichtet. Das betrifft beispielsweise Solo-Selbstständige ohne laufende Betriebskosten. Auch die Hürden bei der Antragstellung und der Gewährung der finanziellen Hilfen sind noch zu hoch.

Die besondere Situation von Erwachsenbildungseinrichtungen, wie z. B. dem Nordkolleg in Rendsburg oder der Gustav-Heinemann-Bildungsstätte in Malente, wurde ebenfalls thematisiert. Diese Einrichtungen bleiben bei der Gewährung von finanziellen Hilfen unberücksichtigt, da sie keine reinen Kultureinrichtungen, keine reinen Bildungseinrichtungen und auch keine reinen Beherbergungsbetriebe sind. Eine Inanspruchnahme des u. a. für Jugendherbergen aufgelegten Hilfsprogrammes ist diesen Einrichtungen mithin nicht möglich. Auch hier muss nachgebessert werden.

Außerdem müssen im Bereich von Sport- und Kulturveranstaltungen gleiche Möglichkeiten der erneuten Öffnung für Besucher*innen geschaffen werden. Die Kultur- und Veranstaltungsbranche hält seit Monaten tragbare Hygienekonzepte für die Wiederöffnung von großen Kulturstätten oder die Durchführung von größeren Veranstaltungen vor.

Die Teilnehmenden waren sich darüber hinaus einig, dass sich die grundlegende Aufteilung der Finanzierung der Hilfsprogramme (50 Prozent durch den Bund und 50 Prozent durch die Länder) bewährt hat. Eine ständige Evaluierung der Maßnahmen, die derzeit alle drei Monate erfolgt, ist weiterhin erforderlich. Der Zugang zu den Hilfsprogrammen muss niedrigschwellig sein, um eine größtmögliche Inanspruchnahme durch Hilfsbedürftige zu gewährleisten, andererseits muss auch Missbrauch verhindert werden.