Parlamentarische Beteiligung an den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Die Corona-Pandemie dauert an und stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor eine große Herausforderung. Deshalb beraten wir an diesem Freitag im Bundestag das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung.

Bild: Merlin Nadj-Torma

Wie schon im März beim Ersten und im Mai beim Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz schaffen wir hiermit eine gesetzliche Grundlage, auf Basis derer Corona-Maßnahmen kurzfristig und bundesweit beschlossen werden können.

Wenn der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki dazu aufruft, Rechtsmittel gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen einzulegen, verkennt er, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie stets auf Basis gesetzlicher Grundlagen beschlossen wurden. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und mit der Mehrheit der Regierungskoalition passen wir diese gesetzliche Grundlage nun erneut an. Ergänzungen des Gesetzes, zum Beispiel um § 28a, der die besonderen Schutzmaßnahmen konkretisiert, wurden ebenfalls von der SPD-Bundestagsfraktion angeregt. Im parlamentarischen Verfahren werden diese beraten und gegebenenfalls ausgeweitet. Die Abgeordneten der Landesgruppe Schleswig-Holstein der SPD-Bundestagsfraktion sind gespannt, wie die schleswig-holsteinische Jamaika-Koalition wiederum zukünftig das Parlament beteiligen wird.

Der Entwurf der Bundesregierung für das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz sieht unter anderem den Verzicht auf die Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um eine Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können. Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereiten können. Der Gesetzentwurf enthält außerdem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.