Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro, um Mehrausgaben im Zuge der Pandemie zu kompensieren.
Pro Kind wird auf das Kindergeld erneut ein einmaliger Kinderbonus gewährt. Er beträgt ebenfalls 150 Euro. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Der erleichterte Zugang beinhaltet u. a., dass tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkannt werden. Damit ist der Verbleib in der eigenen Wohnung gesichert. Auch eine Selbständigkeit muss für den Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden und abgesehen von erheblichem Vermögen bleibt die Vermögensprüfung weiterhin ausgesetzt.
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Für Kulturschaffende wird ein Anschlussprogramm von „Neustart Kultur“ geschaffen. Das heißt, dass wir Unterstützung in Höhe von einer zusätzlichen Milliarde Euro zur Verfügung stellen.